Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 23.08.1999

Rechtsprechung
   FG München, 24.11.1999 - 4 K 72/97   

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https://dejure.org/1999,9445
FG München, 24.11.1999 - 4 K 72/97 (https://dejure.org/1999,9445)
FG München, Entscheidung vom 24.11.1999 - 4 K 72/97 (https://dejure.org/1999,9445)
FG München, Entscheidung vom 24. November 1999 - 4 K 72/97 (https://dejure.org/1999,9445)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abtrennung von Vorerbschaft und Nießbrauchsvermächtnis; Besteuerung der Vorerbin als Nießbrauchsvermächtnisnehmerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abtrennung von Vorerbschaft und Nießbrauchsvermächtnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abtrennung von Vorerbschaft und Nießbrauchsvermächtnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 279
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 15.10.1997 - II R 68/95

    Sachleistungsverpflichtungen und -ansprüche

    Auszug aus FG München, 24.11.1999 - 4 K 72/97
    Zudem ist dem Erbschaftsteuerrecht die wirtschaftliche Betrachtungsweise und insbesondere das wirtschaftliche Eigentum fremd (vgl. zuletzt BFH vom 15. Oktober 1997 II R 68/95, BStBl II 1997, 820-822 rechte Spalte).
  • BFH, 21.12.2000 - II B 18/00

    Besteuerung des Vorerben

    Auszug aus FG München, 24.11.1999 - 4 K 72/97
    Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. beim BFH: II B 18/00).
  • FG München, 02.07.1997 - 4 V 602/97

    Einsetzung als Vorerbin oder als Nießbrauchsvermächtnisnehmerin; Anspruch auf

    Auszug aus FG München, 24.11.1999 - 4 K 72/97
    Mit Beschluß vom 2. Juli 1997 (4 V 602/97, UVR 97, 437) hat der Senat die von den Kl begehrte Aussetzung der Vollziehung abgelehnt.
  • BFH, 21.12.2000 - II B 18/00

    Besteuerung des Vorerben

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 279 veröffentlicht.

    Die Klägerinnen beantragen, die Revision gegen das Urteil des FG München vom 24. November 1999 4 K 72/97 zuzulassen.

  • FG Köln, 29.06.2017 - 7 K 2587/15

    Erbschaftsteuer: Abgrenzung Vorerbschaft von Nießbrausvermächtnis

    Unabhängig davon, dass ein entsprechender Wille im Testament hätte zum Ausdruck gebracht werden müssen, ist im Streitfall der Wille des Erblassers jedoch klar und eindeutig feststellbar, dass die Klägerin als Vorerbin eingesetzt werden soll (s. auch Urteil des FG München vom 24.11.1999 4 K 72/97, EFG 2000, 279).
  • FG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 3 K 74/04

    Besteuerung eines befreiten Vorerbes

    Eine Schlechterstellung des Vorerben im Vergleich zum "Vollerben", der durch die Entrichtung der Erbschaftsteuer aus dem ererbten oder seinem sonstigen Vermögen ebenfalls in seiner finanziellen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, ist auch insoweit nicht erkennbar (vgl. FG München, Urteil vom 24. November 1999, 4 K 72/97, EFG 2000, 279).
  • FG München, 24.11.1999 - 4 K 1952/96

    Kein Erlass wegen § 6 ErbStG - Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO i. S.

    Gegen diese während des anhängigen Klageverfahrens ergangene Einspruchsentscheidung erhoben die Kl eine weitere Klage hinsichtlich der Abweisung des gegen den Steuerbescheid selbst eingelegten Einspruchs (4 K 72/97).

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung und der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Regelung verweist der Senat auf sein Urteil in der Streitsache 4 K 72/97 vom heutigen Tage.

  • FG Köln, 05.06.2009 - 9 K 4279/07

    Keine erwerbsmindernde Berücksichtigung einer zur Weitergabe verpflichtenden

    Dabei ist die Frage, ob Vorerbschaft oder Nießbrauch vorliegt, nicht nach wirtschaftlichen, sondern nach rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden (FG München vom 24. November 1999 IV K 72/97, EFG 2000, 279, Kapp / Ebeling, ErbStG, Kommentar, § 6 Rz. 11, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4128/99 VSt   

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https://dejure.org/1999,10211
FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4128/99 VSt (https://dejure.org/1999,10211)
FG Münster, Entscheidung vom 23.08.1999 - 3 V 4128/99 VSt (https://dejure.org/1999,10211)
FG Münster, Entscheidung vom 23. August 1999 - 3 V 4128/99 VSt (https://dejure.org/1999,10211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen zur Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer; Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes nach der Erklärung dessen Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht; Begründung der Pflicht der Finanzbehörde zur Aussetzung der ...

  • rechtsportal.de

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 297
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4128/99
    Aufgrund von Stimmen in der Literatur (vgl. Ulsamer/Müller, wistra 1998, 1; Urban, DStR 1998, 1995, Inf 1999, 617) und der Rechtsprechung der FG, dass mit Ablauf des 31.12.1996 das VStG überhaupt nicht mehr angewendet werden darf, hat das BVerfG in Übereinstimmung mit dem BFH klargestellt, dass die Vermögenbesteuerung für Stichtage vor dem 1.1.1997 verfassungsrechtlich auch nach diesem Stichtag zulässig ist (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30.3.1998, BStBl II, 422 und HFR 1998, 578 ).
  • FG Düsseldorf, 30.05.2000 - 12 K 6356/96

    Festsetzung der Höhe von Hinterziehungszinsen; Vermögensteuerhinterziehung trotz

    Ein Eingehen auf die Frage, ob der Verstoß gegen ein - möglicherweise - verfassungswidriges Gesetz strafbewehrt sein darf, erübrigt sich daher (vgl. insoweit Beschluss des Finanzgerichts Münster, 3 V 4128/99 VSt, EFG 2000, 297).
  • FG Köln, 11.04.2000 - 14 K 4393/97

    Hinterziehungszinsen auf Vermögensteuer für Stichtage vor dem 01.01.1997

    War somit die Vermögensbesteuerung für VSt - Festsetzungen bis einschließlich VZ 1996 weiter anwendbar, so können auch weiterhin Steuerverkürzungen aufgrund der in § 370 Abs. 1 AO genannten Tathandlungen als Tatbestandsmerkmal festgestellt werden (vgl. auch Urteil des FG Bremen vom 03.11.1998 2 98 215 K 2, EFG 1999, 417 und Beschlüsse des FG Baden - Württemberg vom 03.01.2000 13 V 20/99, EFG 2000, 297 und des FG Münster vom 23.08.1999 3 V 4128/99, EFG 2000, 279 ).
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